Seite wählen

Seit dem 24. April gilt auch im Rhein-Neckar-Kreis die Bundesnotbremse. Der Landkreis hat an diesem Tag auf seiner Homepage die aktuellen Regelungen veröffentlicht. Daraus ergeben sich auch für Weinheim aktuelle Änderungen, vor allem was den Einzelhandel betrifft. So gelten Buchläden, Blumenläden und Gartencenter als Angebote des täglichen Bereichs und bleiben geöffnet, auch bei höherer Inzidenz.

Bei einem Inzidenzwert von weniger als 150 (Stand Sonntag, 25. April. ist 147,2) können die Geschäfte den so genannten „Click and Meet“-Service anbieten, das heißt der Kunde kann einen Termin für einen persönlichen Einkauf verabreden. Über 150 gilt für Läden, deren Angebot nicht dem täglichen Bedarf zugeordnet ist, wieder „Click and Collect“.

Voraussetzung dafür ist aber ein zertifizierter negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die Stadt Weinheim hat auf www.weinheim.de/corona die aktuellen Schnelltestangebote aufgelistet, dazu zählen neben dem Schnelltestzentrum im Drei-Glocken-Center auch Schnellteststellen am DM-Markt an der B3, am Globus-Markt und – ganz aktuell – zweimal in der Woche auf dem Waidsee-Parkplatz durch das DLRG. Auch Apotheken, die eine Schnelltest-Zulassung haben, sind aufgeführt, ebenso die drei Corona-Schwerpunkt-Arztpraxen in Weinheim. Insgesamt gibt es in Weinheim etwa ein Dutzend Stellen, die zertifizierte Schnelltests anbieten und ihr Angebot auch bewerben, außerdem sind grundsätzlich alle Apotheken und Hausärzte dazu berechtigt. Auf der Internetseite der Stadt gibt es auch einen Direktlink zum tagesaktuellen Inzidenzwert im Rhein-Neckar-Kreis.

(Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 25. April 2021; Foto: Gunnar Fuchs)