Die Wiesenflächen rund um den Weinheimer Waidsee sind schon seit einigen Tagen mit rot-weißem Band und eindeutigen Hinweisschildern abgesperrt, um dort Ansammlungen von Menschen zu verhindern. Am Freitag hat die Stadt Weinheim als zuständige Ortspolizeibehörde auch formal eine Allgemeinverfügung erlassen, durch die ein Aufenthalt an diesen „wilden“ Seezugängen untersagt ist, dazu gehört auch die so genannte „Schweinebucht“, die gerade an lauen Abenden gerne zu party-ähnlichen Zusammenkünften genutzt wird.
Mit der Allgemeinverfügung haben Polizei und Ordnungsamt nun die Möglichkeit, ein Zuwiderhandeln mit einem Bußgeld zu bestrafen und Platzverweise zu erteilen. In der Verfügung heißt es: „Der Aufenthalt am See- und Uferbereich einschließlich der angrenzenden Liegeflächen, Grün und Freiflächen sowie der Parkplätze am Waidsee, Weinheim, ist untersagt.“
Eine Nutzung der Wege unter Einhaltung der Corona-Regeln, wie der Zwei-Personen-Regel und der Abstands-Regel, ist aber für Spaziergänger und Jogger nach wie vor erlaubt.
In der neuen Verfügung ist außerdem nun auch der Aufenthalt im Bereich des „kleinen Schlossparkes“ (rund um die Libanon-Zeder) untersagt.
(Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 03. April 2020)