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Auf die Vereine in Weinheim kommt mit der Öffnung der Sportanlagen im Freien, wie in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes beschrieben, eine hohe Verantwortung zu. Denn sie müssen auf die Einhaltung der Corona-Regeln achten. Darauf hat jetzt das Amt für Bildung und Sport die Vereinsvorsitzenden in einer E-Mail hingewiesen. In dem Schreiben heißt es, dass der Betrieb zu Trainings- und Übungszwecken unter Einhaltung der genannten Grundsätze des Infektionsschutzes wieder aufgenommen werden darf.

Die kommunalen Sportanlagen sind im Wesentlichen die Sportplätze. Voraussetzung für den Freiluftsportanlagenbetrieb sei allerdings die Beachtung der in der Verordnung beschriebenen Grundsätze des Infektionsschutzes. Dabei geht es unter anderem um Mindestabstände während des Trainings- und Übungsbetriebs, die zulässigen Gruppengrößen (bis fünf Personen) sowie die Reinigung und Desinfizierung von Sport- und Trainingsgeräten, die Kontaktvermeidungen sowie Mindestabstände außerhalb des Trainings- und Übungsbetriebs.

Umkleide- und Sanitärräume bleiben geschlossen, Toiletten aber geöffnet. Besonders wichtig:  Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Grundsätze des Infektionsschutzes verantwortlich ist. Dieser Übungsleiter muss alle Sportlerinnen und Sportler auch benennen können.

Die Stadt hat nun die Vereine gebeten, dem Fachamt schnellstmöglich einen Belegungsplan zu übermitteln, in der Zwischenzeit wird die sorgfältige Reinigung der Toiletten vorgenommen. Mit einer Öffnung der kommunalen Sportstätten für den Vereinsbetrieb rechnet die Stadt noch in dieser Woche. Die aktuelle Corona-Verordnung Sport stellt die Stadt auf www.weinheim.de/corona zur Verfügung.

(Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 11. Mai 2020)