Der Countdown läuft: Am Sonntag sind 34 320Wählerinnen und Wähler aufgerufen, sich an der Kommunalwahl zu beteiligen. Bei der Europawahl in Weinheim sind es 32 235 Wahlberechtigte. Allerdings haben knapp 10 000 Personen schon im Vorfeld vom Angebot der Briefwahl Gebrauch gemacht – die Zahl der Briefwähler wächst seit Jahren. Die Stadt gibt letzte Hinweise und Tipps, damit der Wahltag und die beiden folgenden „Zähltage“ im Rathaus möglichst reibungslos verlaufen können. „Eine Kommunalwahl ist für eine Stadtverwaltung, egal in welchem Bundesland, eine große Herausforderung“, erklärt Markus Böhm, der Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes.
Denn durch das personalisierte Verhältniswahlsystem wird den Wählern ein großer Spielraum eingeräumt, ihre Stimmen zu vergeben. Die Kommunalwahl setzt sich zusammen aus der Gemeinderats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahl. Allein die Gemeinderatswahl beinhaltet in Weinheim sieben Wahlvorschläge mit insgesamt 209 aufgestellten Kandidaten.
Markus Böhm appelliert: „Es hilft uns sehr, wenn dieBürgerinnen und Bürger am Wahlsonntag die Stimmzettel der Kreistagswahl, Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahl schon ausgefüllt mitbringen.“ Deshalb seien auch schon vorher an die Haushalte Stimmzettel zugestellt worden. Er gibt zu Bedenken: „Die Wahllokale halten nur einen gewissen Prozentsatz an Stimmzetteln vor.“
Über 500 Wahlhelfer
Seit Wochen laufen die Vorbereitungen im Wahlbüro unter dem Leiter von Markus Böhm auf Hochtouren. Er leitet im Weinheimer Rathaus das Bürger- und Ordnungsamt und ist zudem mit der Organisation und Durchführung der Europa- und Kommunalwahl und des Bürgerentscheids beauftragt. Am 9. Juni um Punkt 8 Uhr werden alle 51 Wahllokale geöffnet, wofür rund 506 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingeteilt sind, die vorher eine Schulung besucht haben.. Es stehen 130 Urnen bereit. Neben dem Amtsleiter des Bürger- und Ordnungsamtes haben vor allem seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Wahlteams dafür gesorgt, dass alles am Wahlsonntag reibungslos verläuft. Die Stadtverwaltung Weinheim gibt noch einige Tipps und Hinweise, um am Wahlsonntag Missverständnisse oder gar ungültige Stimmabgaben zu vermeiden.
Hier einige Antworten
auf häufig gestellte Fragen:
Wer und was wird gewählt?
Bei der Europawahl wird das Europaparlament, bei der Kommunalwahl der Gemeinderat der Stadt Weinheim, die Ortschaftsräte in den Ortsteilen sowie der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises. Für jedes zu wählende Gremium gibt es einen eigenen Stimmzettel. Darüber hinaus findet die Abstimmung des Bürgerentscheids „Hotel und Parkhaus am Waidsee“ statt. Hierfür gibt es ebenfalls einen Stimmzettel, der im Wahllokal ausgehändigt wird.
Wo und wann kann ich wählen?
In Weinheim und allen Ortsteilen sind Wahllokale eingerichtet, die am 9. Juni von
8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind. Jeder Wähler und jede Wählerin hat schon vor einiger Zeit eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt bekommen. Darauf ist vermerkt, welches Wahllokal jeweils vorgesehen ist. Zur Stimmabgabe im Wahllokal muss entweder die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis bzw. Reisepass mitgebracht werden. Wer einen Wahlschein erhalten hat, welchen der Wähler bzw. die Wählerin durch Beantragung der Briefwahlunterlagen bekommen hat, aber dennoch am Wahlsonntag im Wahllokal wählen möchte, muss diesen Wahlschein ins Wahllokal mitbringen.
Wie und wann kann ich wählen,
wenn ich am Wahltag nicht in Weinheim bin?
Dies kann mit Briefwahl erfolgen. Die Unterlagen für die Briefwahl kann sich jeder Wähler und jede Wählerin mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung anfordern oder im Briefwahlbüro (Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Kleiner Sitzungssaal) selbst abholen oder auch gleich vor Ort wählen. Zu den Stimmzetteln gehören ein Wahlschein für die Europawahl und ein Wahlschein für die Kommunalwahlen/Bürgerentscheid und Stimmzettelumschläge. Die Wahlscheine müssen unterschrieben zusammen mit den Stimmzettelumschlägen, in die die Stimmzettel gelegt werden in den Wahlbriefumschlag für die jeweilige Wahl (Europawahl: Roter Wahlbriefumschlag, Kommunalwahlen und Bürgerentscheid: Gelber Wahlbriefumschlag) gesteckt werden. Ein Stimmzettel ohne korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein wird nicht gezählt. Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 7. Juni, 18 Uhr. Die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln müssen bis spätestens Sonntag, 9. Juni, 18 Uhr bei der Stadt Weinheim, Obertorstraße 9, 69469 Weinheim, eingegangen sein.
Kann ich den Stimmzettel auch vorher ausfüllen, in Ruhe zu Hause? Auch wenn ich keine Briefwahl nutze?
Für die Kommunalwahl ist dies möglich, sogar gewünscht und sinnvoll. In den Tagen vor der Wahl verschickt die Stadtverwaltung Weinheim die Stimmzettel mit den dazugehörigen Merkblättern für die Gemeinderats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahl an die Wählerinnen und Wähler. So können sich die Wähler in Ruhe mit den Stimmzetteln auseinandersetzen und bereits vorausfüllen. Dieser wird von den Wähler am Wahlsonntag ins Wahllokal mitgebracht. Wird ein Stimmzettel aus Versehen beschädigt oder unleserlich, kann im Wahllokal immer noch ein neuer verlangt werden.
Darf ich den großen Stimmzettel der Gemeinderatswahl auch in Teilen abgeben?
Ja, der Stimmzettel ist als Stimmzettelblock am oberen Rand perforiert, sodass der Wähler eine „Fahne“ herauslösen und abgeben kann. Legt er mehrere abgetrennte „Fahnen“ in den Stimmzettelumschlag, muss er eine Kennzeichnung einzelner Bewerber vornehmen. Aber Vorsicht: Ein quer durchgerissener Stimmzettel verliert seine Gültigkeit.
Im Gemeinderat sollen auch Bürgerinnen und Bürger aus den Ortsteilen vertreten sein; wie ist das garantiert?
In Weinheim besteht die so genannte Unechte Teilortswahl. Sie garantiert der Kernstadt und den Ortsteilen (Wohnbezirken) Hohensachsen, Ritschweier, Lützelsachsen, Oberflockenbach, Rippenweier und Sulzbach eine feste Zahl an Mandaten im Gemeinderat.
Wie kann ich das auf meinem Stimmzettel nachvollziehen?
Für die Kernstadt und die Wohnbezirke gibt es jeweils eine maximale Zahl von wählbaren Kandidaten. Die jeweilige Zahl ist auf dem Stimmzettel angegeben. Dabei kann nicht nur für den eigenen, sondern für alle Wohnbezirke abgestimmt werden. Allerdings darf die maximale Zahl der Bewerber pro Wohnbezirk nicht überschritten sein, sonst werden die Stimmen für diesen Wohnbezirk ungültig. Es ist jedoch auch nicht vorgeschrieben jeden Wohnbezirk abzudecken. Es ist sogar möglich, nur Bewerber aus einem Ortsteil zu wählen, auch wenn dabei Stimmen verschenkt werden.
Kann ich bestimmten Kandidaten mehr Stimmen geben als anderen?
Bei der Europawahl ist dies nicht möglich, da nur eine Partei gewählt werden kann. Bei der Kommunalwahl kann der Wähler einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Das wird mit der Zahl „3“ im Kästchen hinter dem Namen gekennzeichnet. Bei der personalisierten Verhältniswahl ist dies sogar erwünscht. Natürlich geht das auch mit einer „2“ (für zwei Stimmen) und einer „1“ (für eine Stimme). Eine Stimme für einen Kandidaten kann der Wähler auch mit einem Kreuz kennzeichnen.
Wie viele Stimmen kann ich vergeben?
Bei der Gemeinderatswahl können höchstens 34 Stimmen vergeben werden. Des Weiteren kann die folgende Anzahl an Stimmen vergeben werden: Kreistagswahl 7 Stimmen, Ortschaftsratswahl Rippenweier und Ritschweier jeweils 5 Stimmen, Ortschaftsratswahl Sulzbach, Oberflockenbach und Hohensachsen jeweils 7 Stimmen und Ortschaftsratswahl Lützelsachsen 9 Stimmen. Bei der Europawahl kann nur eine Stimme vergeben werden. Ein Stimmzettel mit mehr als den angegebenen Stimmen ist ungültig.
Muss ich alle Stimmen abgeben?
Nein, wie viele Stimmen der Wähler vergibt, bleibt ihm überlassen, nur nicht mehr als die oben angegebenen. Weniger Stimmen machen den Stimmzettel nicht ungültig, sie gelten dann als „Fehlstimmen“.
Was passiert, wenn ich meinen Stimmzettel unverändert abgebe?
Wenn der komplette Stimmzettelblock unverändert abgegeben wird, ist er ungültig. Es muss zumindest eine Partei oder Liste positiv gekennzeichnet sein. Es ist aber möglich, eine „Fahne“ aus dem Stimmzettelblock herauszulösen und unverändert abzugeben. In diesem Fall werden die 34 Stimmen auf diese Liste oder Partei gleichmäßig verteilt. Wenn der Stimmzettel bei einem Kandidaten mit einem Kreuz oder einer Ziffer gekennzeichnet wird, gilt er nicht mehr als unverändert. Alle 34 Stimmen müssen dann durch eine positive Kennzeichnung vergeben werden, sonst entstehen Fehlstimmen.
Was passiert, wenn ich einen oder mehrere Bewerber streiche?
Sobald eine Streichung von einem oder mehreren Bewerbern vorgenommen wird, muss gleichzeitig auch eine positive Stimmabgabe erfolgen, damit der Stimmzettel nicht ungültig wird. D.h. es müssen die möglichen 34 Stimmen auf einzelne Bewerber verteilt werden, indem diesen in dem Kästchen hinter dem vorgedruckten Namen ein Kreuz oder die Ziffer 1,2,oder 3 eingetragen werden.
Besonderheit in Oberflockenbach und Ritschweier
Bei den Ortschaftsratswahlen in Oberflockenbach und Ritschweier finden Mehrheitswahlen statt, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde. So können die Wählereinem Bewerber nur maximal eine Stimme geben, indem sie dies durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich kennzeichnen. Eine Stimmenhäufung (Kumulieren) wie bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl ist nicht möglich.
Es können aber auch andere wählbare Personen, die nicht auf dem Wahlvorschlag stehen, wählen, indem diese in den leeren Zeilen des Stimmzettels notiert werden. Die Person muss allerdings zweifelsfrei identifizierbar sein.
Ebenfalls kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgebenwerden. In diesem Fall ist jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, mit einer Stimme gewählt; jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Ortschaftsrates für die Ortschaft zu wählen sind.
Wann werden Ergebnisse feststehen?
Die Ergebnisse der Europawahl und des Bürgerentscheids werden noch am Wahlsonntagabend bekannt gegeben. Die Kommunalwahlen (Gemeinderats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahl) werden am Montag und Dienstag im Rathaus ausgezählt. Ab Montagmittag können Zwischenergebnisse und Hochrechnungen für die Öffentlichkeit im Internet auf www.weinheim.de abgerufen werden, allerdings nur nach Listen und Parteien, noch nicht nach gewählten Bewerbern. Das amtliche Endergebnis wird am Mittwochnachmittag vom Gemeinderatswahlausschuss festgestellt.
Weitere Infos zu den Wahlen/Abstimmung am 9. Juni 2024 unter www.weinheim.de.
Spezielle Fragen per E-Mail an wahlamt@weinheim.de
Erreichbarkeit des Wahlamtes am Wahlwochenende
Am Samstag, 8. Juni, von 10 Uhr bis 12 Uhr kann vom Wahlamt ein neuer Wahlschein erteilt werden, wenn deroder die Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass der Wahlschein nicht zugegangen ist.
Bis zum Wahltag, 9. Juni, 15 Uhr, können Wahlscheine erteilt werden, wenn der oder die Wahlberechtigte nachweist, dass ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist nach den Vorschriften der Europawahlordnung/Kommunalwahlordnung versäumt wurde, sein Recht auf Teilnahme an der Europawahl und den Kommunalwahlen erst nach Ablauf der vorgenannten Fristen entstanden ist,
sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Oder wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Das Wahlamt befindet sich am Samstag und Sonntag im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang A, Zimmer 209 und ist unter der Telefonnummer 82-216 erreichbar.
Das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap wird zur Europawahl für die ARD im
Wahlbezirk Friedrichschule Erhebungen vornehmen.
Die städtischen Dienststellen, auch das Bürgerbüro und die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen, bleiben wegen des Auszählens der Kommunalwahl am Montag, 10. Juni und Dienstag, 11. Juni, geschlossen.
Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 07. Juni 2024