Seit Ende Oktober gilt laut Corona-Verordnung in Fußgängerbereichen sowie im Schlosspark nach einer städtischen Verfügung eine Maskenpflicht, die dann greift, wenn die Personen keinen Abstand von 1.50 Meter einhalten können. Darauf hat jetzt das Ordnungsamt der Stadt Weinheim hingewiesen. Oberbürgermeister Manuel Just erklärte dazu: „Diese Regel lässt natürlich einen gewissen Ermessensspielraum, aber eben nur in diesen Grenzen.“ So stehe es nach den Erfahrungen des Ordnungsdienstes und der Polizei fest, dass es Zeiten gibt, in denen der vorgeschriebene Abstand sowohl in der Fußgängerzone als auch im Schlosspark nicht einzuhalten sei. „Da gilt dann definitiv eine Maskenpflicht“, lässt der OB keinen Zweifel.
Schon damals hatte die Stadt ergänzend zur Corona-Verordnung des Landes eine Allgemeinverfügung für den Schlosspark erlassen, in dem die Maskenpflicht – im Falle der Nichteinhaltung des Abstands – auch dort greift.
Das Dokument legt seither fest, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung dann zu tragen ist, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.
„Auf dieses Kriterium werden wir genau achten und dies mit Maß und Ziel auch kontrollieren und ahnden“, kündigte OB Just an. Insbesondere an Wochenenden und der Erfahrung nach am Sonntagmittag sei der Schlosspark so frequentiert, dass eine Abstandswahrung auf den Wegen nicht möglich ist. Zu diesen Zeitpunkten sollte man mit Kontrollen rechnen.
Just appellierte aber auch: „Eigentlich sollte jeder so vernünftig und rücksichtsvoll sein, eine Maske überall zu tragen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.“ Nach den Erfahrungen des Ordnungsdienstes leisten die meisten Menschen diesem Appell auch freiwillig Folge. Aber nicht alle.
Außerhalb des Schlossparks gilt ohnehin wieder die Landesverordnung, nach der in Warteschlangen vor Verkaufsstellen, auch im Freien, sowie auf Wochenmärkten und anderen Marktveranstaltungen eine Maske zu tragen ist, ebenso in Fußgängerbereichen, die in Weinheim als solche gewidmet sind: das sind die Fußgängerzone einschließlich Dürreplatz, der Marktplatz und die Grundelbachstraße unterhalb des Windecksteges. Darüber hinaus beim Einkaufen, in Bussen und Bahnen sowie auf Bahnsteigen.
(Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 20.11.2020)