Ein Besuch auf einer Dienststelle der Stadtverwaltung ist ab Montag, 29. November, nur noch mit einem 3-G-Nachweis möglich. Darauf hat die Stadt Weinheim jetzt hingewiesen. Wer eine Dienstleistung der Stadt in Anspruch nehmen will, muss schon seit einigen Tagen zuvor einen Termin vereinbaren. Die Wahrnehmung des Termins ist jetzt nur noch für Personen möglich, die geimpft oder genesen sind oder einen negativen Test nachweisen können. Ein zertifizierter Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, bei einem PCR-Test gilt 48 Stunden. Die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung sind berechtigt, den Impf- oder Testnachweis vor Eintritt in das Gebäude zu kontrollieren. Wichtig zu wissen: Die Nachweise müssen nach der Verordnung des Landes in digitaler Form (QR-Code mit Mobiltelefon oder Impf-/Testnachweis) erfolgen. Außerdem müssen sich die Personen ausweisen. Der Impfpass in Papierform wird nicht mehr anerkannt. Diese Regelung gilt an allen Dienststellen, auch in den Ortsteilen sowie in der Tourist-Info am Marktplatz.
Ausnahmen stellen die Kultureinrichtungen dar. In der Stadtbibliothek und im Museum am Amtshausplatz gilt die 2-G-Regel. Bei Veranstaltungen des Kulturbüros in der Stadthalle muss die „2-G-Plus“-Regelung angewendet werden, das heißt: auch genesene und geimpfte Personen müssen einen negativen Test nachweisen. Theaterchef Martin Grieb weist aber daraufhin, dass vor Ort in der Stadthalle keine Testmöglichkeit besteht. Testzertifkate müssen mitgebracht werden.
Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 26. November 2021