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Am 14. März findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg statt.  Aufgrund der aktuellen Pandemielage erwartet die Stadt Weinheim eine verstärkte Nachfrage zur Möglichkeit der Briefwahl.  Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 8. Februar geöffnet, es befindet sich diesmal m Rathaus/ Schloss, Obertorstraße 9, Eingang A, in den Räumen des Schlosspark-Restaurants. Der Zugang ist nicht rollstuhlgerecht.

Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder durch persönliche Beantragung im Briefwahlbüro, mit der Möglichkeit der Stimmabgabe vor Ort, beantragt werden. Ab sofort kann die Beantragung aber auch per Internet über die Homepage www.weinheim.de erfolgen. Bei Aufruf des Links „Briefwahlantrag“ erhält der Bürger ein Erfassungsformular für die erforderlichen Antragsdaten. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung muss der Bürger in das Antragsformular eintragen. Es steht jedem frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post oder Amtsboten zugestellt.

Wer die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen hat, kann auch formlos mit einer E-Mail an wahlamt@weinheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. Eine Online-Beantragung ist bis Donnerstag, den 11. März, 12  Uhr möglich.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind:
Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 Uhr bis 12Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr,

donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8  Uhr bis 13 Uhr. Am Freitag, 12. März, hat das Briefwahlbüro zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Für eine coronagerechte Planung der Termine ist es erforderlich, dass die Briefwähler das Briefwahlteam vor einem Besuch anrufen unter: 06201/82-530 oder 06201/82-531.

Fragen zum Antragsverfahren beantwortet Wahlleiter Markus Böhm (Telefon 06201/82 358) oder seine Stellvertreterin Ariane Oberle (06201/82 561) Die E-Mailadresse des Wahlamtes lautet: wahlamt@weinheim.de.

(Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 01.02.2021)