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Am 26. September ist Bundestagswahl. Auch bei der Bundestagswahl erwartet die Stadt Weinheim wegen der aktuellen Pandemielage eine stärkere Nachfrage nach Briefwahl. Ab Montag, den 23. August, ist das Briefwahlbüro geöffnet. Es befindet sich im Erdgeschoss des Schlosses in der Obertorstraße in den Räumen des Schlosspark-Restaurants, das derzeit nicht gastronomisch genutzt wird. Der Zugang erfolgt vom Schlosshof aus über Eingang A. 

Dort können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich beantragt werden. Es besteht im Briefwahlbüro auch direkt die Möglichkeit der Stimmabgabe. Die Beantragung eines Wahlscheines kann aber auch per Internet auf der Homepage www.weinheim.de erfolgen. Bei Aufruf des Links Briefwahlantrag erhält der Bürger ein Erfassungsformular für die erforderlichen Antragsdaten. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung muss der Bürger in das Antragsformular eintragen. Es steht jedem offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post oder Amtsboten zugestellt. 

Wer die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen hat, kann auch formlos mit einer E-Mail an wahlamt@weinheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. Der Online-Antrag ist bis Donnerstag, den 23. September um 12 Uhr möglich. Der Einwurf der Briefwahlunterlagen am Wahltag, ist bis 18 Uhr im Briefkasten am Rathaus/Schloss möglich. 

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr. Am Freitag, den 24. September 2021, hat das Briefwahlbüro zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Bitte kontaktieren Sie vor Ihrem Besuch das Briefwahl-Team unter 06201 82-530 oder 06201 82-531.

Bei Fragen zum Antragsverfahren:  Telefon 06201-82 358 oder -561, E-Mail: wahlamt@weinheim.de.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 19. August 2021