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Die Stadtverwaltung behandelt ihre Bolzplätze wie bereits im ersten Lockdown im Frühjahr nach der Corona-Verordnung wie Sportstätten. Diese sind grundsätzlich zu schließen. Das hat der Krisenstab unter Leitung von Oberbürgermeister Manuel Just am Mittwoch entschieden. Im Krisenstab sind auch Vertreter der Ordnungs- und Sicherheitskräfte vertreten. Die Erfahrung habe gezeigt, dass Bolzplätze häufig Ziel von Ansammlungen oder Treffen von Personen sind, auch wenn dies in der Coronaverordnung grundsätzlich untersagt ist. In die erforderlichen Schließungen werden auch, wie bereits im ersten Lockdown, die Schulhöfe einbezogen.

(Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 17.12.2020)