Seite wählen

Der Stufenplan erlaubt zum Beispiel im ersten Schritt die langersehnte Öffnung der Gastronomie. Die Öffnung setzt voraus, dass die „Bundes-Notbremse“ außer Kraft getreten ist. Hierzu muss die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschreiten. Die Verordnung setzt allerdings einige Rahmenbedingungen, wie die Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises durch den Gast, sowie die Erfassung der Kontaktdaten und das Tragen einer entsprechenden Maske bis zum Tisch.

Wo in Weinheim die erforderlichen Tests gemacht werden können, sammelt die Stadt in einer Tabelle auf ihrer Internetseite www.weinheim.de/corona. Mittlerweile haben sich zahlreiche Stationen im Stadtgebiet angesiedelt.

Der Einzelhandel darf ab Mittwoch wieder Besucher mit „Click&Meet“ empfangen. Eine Kunde pro 40 Quadratmeter Ladenfläche ist erlaubt. Ist ein Testkonzept des Geschäfts vorhanden, dürfen zwei Kunden gleichzeitig eintreten.

Die Stadt plant außerdem – genau wie Heddesheim und Hemsbach – die Öffnung des Strandbads Waidsee am kommenden Samstag, 22. Mai. Die Vorkehrungen für einen corona-gerechten Saisonstart laufen auf Hochtouren. Die TSG plant eine Öffnung des Waldschwimmbads zum 7. Juni. Wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die Temperatur auf 25 Grad klettern sollte, zieht TSG-Geschäftsführer Alexander Erg aber auch eine vorzeitige Öffnung in Betracht.

Das Museum der Stadt nutzt die Möglichkeiten für eine Öffnung bereits ab Mittwoch, 19. Mai: unter Einhaltung der AHA Regeln, Kontaktdatenerfassung, Vorlage eines Impf- und Genesungsnachweises oder einem tagesaktuellen negativem Testbefund können Besucher eintreten.

Außerdem ist kontaktarmer Vereinssport an der freien Luft ab Mittwoch wieder erlaubt. Gemeint sind damit Sportarten, die im entsprechenden Abstand und mit nicht mehr als 20 Personen betrieben werden. Alle Sporttreibenden müssen ebenfalls einen tagesaktuellen Negativ-Test,  eine vollständige Impfbescheinigung oder eine Genesungsbescheinigung vorlegen. Auch der Lauftreff im Sepp-Herberger-Stadion ist von dieser Nachweispflicht betroffen. Montag und Mittwoch von 7 bis 8:30 Uhr und Samstag von 9:30 bis 11.30 Uhr. Zusätzlich ist zur Kontaktdatenermittlung der Läufer eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen, die neben weiteren Informationen auf www.weinheim.de/corona bereitgestellt ist.

Die Stadtbibliothek öffnet ab Mittwoch wieder ohne Terminvergabe. Besucher können zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vorherige Vereinbarungen Bücher ausleihen. Allerdings muss ein tagesaktueller Negativ-Schnelltest, ein Genesenennachweis oder ein Nachweis über die vollständige Impfung vorgelegt werden. Für eine mögliche Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt müssen weiterhin die Kontaktdaten erhoben werden. Mit der Luca-App geht es schnell und bequem, ein handschriftlich ausgefülltes Formular dient als Alternative und ist an der Information erhältlich.

(Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 18. Mai 2021)