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Am Montag, 4. April, entfällt auch für Besucherinnen und Besucher der Stadt Weinheim und ihrer Außenstellen die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises. Es gilt allerdings bei Behördengängen eine FFP2-Maskenpflicht in den Räumen der Stadtverwaltung. Diese Regelung gilt auch für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Besprechungen.Weiterhin rät die Verwaltung allen Bürgerinnen und Bürgern aber dazu, vor einem Behördengang bei der zuständigen Stelle zuvor einen Termin zu vereinbaren, um unkontrollierte Kontakte weiterhin zu vermeiden. Das gilt in der Kernstadt und in den Ortsverwaltungen.Bei allen Kulturveranstaltungen sowie in den Veranstaltungshäusern und – sälen der Stadt entfällt mit den landesweiten Corona-Auflagen ebenfalls die Maskenpflicht. Jeder Veranstalter hat allerdings die Möglichkeit, eine Maskenpflicht anzuordnen. Eine Maskenpflicht gilt nach wie vor im Tagesbetrieb und bei Veranstaltungen der Stadtbibliothek.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 01. April 2022