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Der Weinheimer Waidsee ist ein Naherholungsgebiet, das immer beliebter wird. Aber immer mehr Menschen rund um den See, das heißt auch: Wenn das Miteinander klappen soll, müssen sich die Leute an Regeln halten, damit kein Raubbau mit der Natur betrieben wird. Denn diese war in der Vergangenheit immer wieder durch eine rücksichtlose Nutzung des See-Areals gefährdet. Um den Waidsee zu schützen, den Menschen aber trotzdem Spaß und Erholung zu ermöglichen, wird die Stadt jetzt neue Regeln aufstellen. Damit alles Hand und Fuß hat, soll sogar alles in eine Rechtsverordnung gegossen werden, die der Gemeinderat jetzt verabschiedet hat. Mit dem „Runden Tisch Waidsee“ der ordnungsgemäßen Nutzer – wie Angler und organisierte Wassersportler – sind die Neuerungen abgesprochen.

„Wir sind davon überzeugt“, so Oberbürgermeister Manuel Just. „dass unser Waidsee-Gelände groß genug ist, dass alle Nutzer Spaß und Freude an der Natur haben können, wenn alle ein bisschen aufeinander Rücksicht nehmen“. Es gehe nicht darum, den Menschen Vorschriften zu machen.

Darauf ziele die neue Verordnung ab. Das Amt für Klimaschutz, Grünflächen und technische Verwaltung hatte eine Vorlage für die Gremien vorbereitet, die das Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Freizeitbedarf gegeneinander abwägt. Dabei orientiert man sich durchaus an der realen Lebenswelt: So wird erstmals tagsüber der Aufenthalt auf der so genannten „Schweinebucht“ zum Sonnenbaden erlaubt – Lagerfeuer, Grillen und Shisha-Rauchen bleibt verboten. Nicht zulässig ist – nach wie vor – das wilde Baden außerhalb des Strandbades. Die Stadt führt einige Gründe ins Feld: Es gibt außerhalb des Strandbades weder Aufsicht nicht Sanitäranlagen, die meisten Uferbereiche sind unbefestigt und dadurch gefährlich, wildes Baden wühlt den Grund am Ufer auf, was die Wasserqualität verschlechtert; vor allem befinden sich in Ufernähe an Land wichtige Biotope mit wertvoller Tier- und Pflanzwelt.

Die meisten Uferstellen sind mit Büschen, Bäumen und Sträuchern bewachsen und dürfen nicht betreten werden – das ist auch lebensnotwendig für Fauna und Flora. Für den Blick auf den See gibt es ja etliche extra dafür geschaffene Stellen. Während wildes Baden völlig tabu sein soll, werden andere Seenutzungen in der neuen Verordnung geregelt: Zum Beispiel soll es erstmals einen Badezugang für Hunde geben, um zu verhindern, dass die Vierbeiner an den Stellen ins Wasser gehen, wo sie Tieren und Pflanzen schaden. Tauchen, Windsurfen und Paddeln soll ebenso nur noch über das Strandbad und die Vereinsgelände zulässig sein. Im Zuge der neuen Verordnung will die Stadt auch die Beschilderung an den Eingängen zum Waidseegebiet deutlicher und leichter verständlich gestalten.

(Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 13. Mai 2021)