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Auch in den öffentlichen Dienststellen ist nach den neuesten Corona-Vorgaben des Landes eine Entspannung bei den Vorschriften und Zugangsbeschränkungen möglich. Auch die Stadtverwaltung Weinheim will ihre Türen für die Bürgerinnen und Bürger wieder grundsätzlich öffnen. Ab Montag, 28. Februar, sind die Dienststellen der Stadt wieder grundsätzlich frei zugänglich.

Allerdings gilt bis auf Weiteres noch die 3G-Regel bei direktem Kontakt eines Rathaus-Mitarbeiters mit einer Bürgerin oder einem Bürger. Die Mitarbeiter werden den Impf- oder Testnachweis vor dem Kontakt kontrollieren. In jedem Fall bleibt für alle Besucher das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

Die Verwaltung rät allen Bürgerinnen und Bürgern aber dazu, vor einem Behördengang bei der zuständigen Stelle zuvor einen Termin zu vereinbaren, um unkontrollierte Kontakte weiterhin zu vermeiden. Das gilt in der Kernstadt und in den Ortsverwaltungen sowie in den kulturellen Einrichtungen der Stadt, wie dem Museum und der Stadtbibliothek. Auch dort gilt neben der Maskenpflicht auch ein 3G-Nachweis. Für die Tourist-Info am Marktplatz hingegen gilt die Regel für den Einzelhandel: Maskenpflicht aber keine Kontrolle.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 28. Februar 2022