Seite wählen

Es ist ein politisches Gremium, das schon wegen des ständigen Wechsels garantiert jung und dynamisch bleibt: der Weinheimer Jugendgemeinderat. Wenn jetzt  vom 7. bis 16. März das nächste Mal gewählt wird, ist es schon die fünfte Wahl.

Im März ist also wieder Wahlwoche: Wahlberechtigt sind Weinheimer Jugendliche, die zwischen 14 und 19 Jahre alt sind und mindestens seit Dezember vergangenen Jahres in Weinheim wohnen.  In der Wahlwoche gibt es die Möglichkeit, direkt an den weiterführenden Schulen zu wählen. Am Samstag, 16. März, steht die Wahlurne im Rathaus im Referat des Oberbürgermeisters (Obertorstraße 9, Eingang A). Auf diese Weise können auch Jugendliche wählen, die keine Weinheimer Schule besuchen.

Die Bewerbungsfrist hat begonnen und in den vergangenen Wochen fanden an den Schulen auch schon erste Informationsveranstaltungen statt. Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, 6. Februar.

Die Bewerbungen finden auf einem dafür hergestellten Formular statt, das an den Schulen verteilt wird, aber auch im Internet auf www.weinheim.de/jugendgemeinderat zum download bereit steht. Weitere Infos gibt es auf  www.facebook.com/jgrweinheim und auf instagram.com/jgrweinheim. Das Bewerbungsformular ist auch Teil eines Info-Flyers, der jetzt unter Jugendlichen verteilt worden ist.

„Mach Weinheim zu deiner Stadt, bestimme mit.“ So lautet der Slogan der Wahl, der auch den Titel des Werbeflyers ziert. In dem Faltblatt finden sich die wesentlichen Informationen. Zum Beispiel, was der Jugendgemeinderat macht („Er vertritt die Interessen der Jugend gegenüber Politik und Stadtverwaltung.“), wer wählen und gewählt werden darf (zwischen 14 und 19 Jahre, wohnhaft in Weinheim), wer im Jugendgemeinderat sitzt (20 Jugendliche, je ein Vertreter der weiterführenden Schulen, weitere Sitze nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl) und wie die weiteren Formalien sind.

Info: Die Wahl findet vom 7. bis 16. März statt. Mehr Infos beim Referat des Oberbürgermeisters, Gabriele Lohrbächer-Gérard, Obertorstraße 9, 69469 Weinheim, Telefon 06201-82 397, Mail: g.lohrbaecher-gerard@weinheim.de und auf www.weinheim.de.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 31. Januar 2024