Die Stadt Weinheim prüft aktuell sehr genau, welche Veranstaltungen coronagerecht stattfinden können und welche nicht. Grundsätzlich sind Angebote, bei denen der Zugang der Besucher nicht kontrolliert werden kann, derzeit nicht zulässig. Deshalb haben sich die Organisatoren schweren Herzens entschlossen, die beiden Flohmärkte in der zweiten Jahreshälfte abzusagen: also den Schülerflohmarkt am 17. Juli und den Rodensteiner Flohmarkt am 25. September. Ein Argument ist auch, dass an Flohmarktständen das Einhalten eines Abstandes zwischen Personen kaum möglich ist.
(Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 22. Juni 2021)