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Du hast bestimmt gesehen, dass immer mehr Influencer*innen ihre Bilder mit #Werbung, #Anzeige oder ähnlichem kennzeichnen. Es wurden schon mehrere abgemahnt, Fiona Erdmann musste sich auch schon vor Gericht behaupten und 6000 € Strafe zahlen. Andere Instagrammer wurden wegen angeblicher Schleichwerbung juristisch belangt.
Wenn der Name des Restaurants, die Marke des Kaffees oder des Pullovers zu sehen ist, muss es gekennzeichnet werden.

Doch wer muss seine Bilder kennzeichnen? Musst du das auch, auch wenn du nur um die 300 Follower hast?

Wenn du nichts dafür tun musst und praktisch nur Freunde erreichst, ist es keine Werbung.
Veröffentlichst du Beiträge und Fotos aus eigener Motivation ohne kommerziellen Anreiz Dritter, sind sie nicht zu kennzeichnen.

Markierst du Freunde, eigene Produkte und/oder eigene Marken, musst du es auch nicht kennzeichnen.

Kurz: Vorstellung von Produkten mit Vor-und Nachteilen aus Eigeninteresse und aus nicht wirtschaftlichen Gründen à keine Werbung

„Wer seinen Blog oder seinen Instagram-Account nur privat nutzt, ist nicht von dem „Zwang“ zur Kennzeichnung betroffen.“

Hast du also nicht viele Abonnenten, ist dein Account keine Plattform für unbeabsichtigte Werbung.

Ganz klar gilt, bekommst du dafür Geld oder musst Regeln befolgen, musst du es auch markieren und kennzeichnen.

Auch wenn du es kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen hast, gehört ein „Werbung“ vor den Post, in der Story muss man deutlich lesbar „Werbung“ oder „Anzeige“ dazu schreiben.

Kurz: Vereinbarungen und Kooperationen à Werbung

Beitrag: Kira Schmidberger