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Nach dem Inkraftreten der DSGVO, der Datenschutz-Grundverodnung, am 25. Mai 2018 nach einer Übergangszeit von zwei Jahren soll nun die nächste Reform kommen: Artikel 11 und Artikel 13. Artikel 13 soll die Upload-Filter regeln, Artikel 11 das europaweite Leistungsschutzrecht.

Doch was bedeutet das überhaupt?

„Die Betreiber von Online-Plattformen müssen dafür sorgen, dass Nutzer kein urheberrechtlich geschütztes Material ohne Lizenz verbreiten dürfen.“ Demnach sollen Filter, also spezielle Software mit Algorithmen, fast schon kontrollieren, was gepostet wird und was nicht. Das Problem, welches sich hier herauskristallisiert, ist eindeutig die „Unwissenheit“ der Systeme. Da diese nicht menschlich sind, würden sie auch Memes, Zitate, Parodien oder ähnliches herausfiltern, da sie offensichtlich für das System Urheberrechtsverletzungen darstellen. Ein Beitrag würde nicht mehr so aussehen, wie man ihn hochgeladen hat. Wenn er überhaupt hochgeladen wird, denn im Zweifel wird eher geblockt als hochgeladen.

Die Kritik an den Upload-Filtern ist nicht ganz unberechtigt, denn so heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Im Internet werden Stimmen laut, dass durch die Upload-Filter man von einer Einschränkung der Grundrechte sprechen kann, denn die Meinungsfreiheit ist dann nicht mehr vollständig gegeben. Der Entwurf von Artikel 13 besagt, „dass nationale Gesetzgeber ein Gesetz schaffen sollen, dass die großen Plattformen wie Facebook mit den Rechteinhabern verhandeln müssen über die Rechte an den Inhalten“, so Rechtsanwalt Christian Solmecke, der ein erklärendes Video über die beiden Artikel veröffentlichte. Zu Recht nennt er dies eine „schwammige Formulierung“, denn es wird nicht ganz deutlich „Wer denn mit wem?“. Gilt das für alle Plattformen? Müssen auch kleine Start-ups sich mit z.B. Sony rumschlagen?

Weiter erklärt Rechtsanwalt Solmecke, dass wenn nicht verhandelt werde, die Plattform zusehen müsse, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden. Da sich die wenigstens kleinen Plattformen einen Upload-Filter leisten können, läuft die Gefahr, dass sie ihre Dienste einstellen müssen, wie auch schon durch die DSGVO. Auch hier mussten bereits einige Dienste, wie zum Beispiel die Seite anglizmusdesjahres.de, ihre Seite offline nehmen, weil sie angeblich gegen die Datenschutzverordnung verstoße.
Die großen IT-Konzerne würden der Upload-Filter Regelung profitieren, denn sie könnten dann ihre Software leichter an den Mann oder die Frau bringen.

Die Generaldirektorin der Datenschutzorganisation EDRi, Monique Goyens beschreibt, dass das Internet durch die automatisierte Filterung von Inhalten nicht mehr so sein werde, wie wir es kennen. Somit würde das Internet vom Ort des Teilens zu einem Ort der Kontrolle. Ebenso spricht die EDRi von einer massenhafter Internetzensur.

Artikel 11, das Leistungsschutzrecht gibt es bereits in Deutschland und wurde auch in Spanien eingeführt. In beiden Ländern ohne Erfolg. Nun soll es europaweit kommen. Es geht um die Vergütung der Verlage und Veröffentlicher für die Snippets von Zeitungsartikeln.

Was bedeutet das jedoch für uns als Nutzer?

Man darf keine Memes mehr veröffentlichen, bzw. wenn man es macht, werden sie sofort herausgefiltert und gar nicht erst öffentlich gepostet.

Wie das jedoch auf Facebook, Instagram und Co. abläuft, hängt von der technischen Umsetzung der Upload-Filter ab.

Sich selbst in ein Bild aus einem Film, Serie oder anderes photoshopen wäre nicht mehr zulässig, oder auch bei der Veröffentlichung von anderen Inhalten dauert es länger, oder es wird gleich geblockt.

Am 4. Juli entschied das EU-Parlament mit 315 zu 278 Stimmen gegen den Entwurf des Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht.

Zuvor hatten mehr als 900.000 Menschen eine Online-Petition gegen die Filter unterschrieben.

Ist es jetzt vom Tisch?

Nach einer Abstimmung im September hat sich das Parlament für den Upload-Filter ausgesprochen. Umfassende Filter, die das Internet einschränken, so wie wir es kennen, sind somit also beschlossene Sache. Diese Reform soll noch vor der Europawahl 2019 beschlossen werden.

Beitrag: Kira Schmidberger