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Die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Weinheim und den Nachbarkommunen Hirschberg, Hemsbach und Laudenbach sowie die KiTa/Krippen-Kinder sollen nach Möglichkeit bereits am Montag zuhause bleiben. Diese „dringende Empfehlung“ haben am Samstagmittag die Kommunen und die Schulleitungen der Schulen in kommunaler Trägerschaft herausgegeben.

In einem gemeinsamen Elternbrief heißt es: „Sie können versichert sein, dass Ihrem Kind hierdurch kein Nachteil entsteht. Die Materialien für die unterrichtsfreie Zeit werden wir – wenn noch nicht geschehen – selbstverständlich zur Verfügung stellen.“ Wie Weinheims Oberbürgermeister Manuel Just betonte, stellen die Stadt und die Schulen an diesem Montag für alle Kinder der Klassen eins bis sechs eine Betreuung sicher – auch für jene, deren Eltern nicht zu dem vom Kultusministerium definierten Kreis der „systemrelevanten Berufe“ zählen. Ab Dienstag gilt dann auch in der Region Weinheim die landesweite Regelung, dass alle Schulen und KiTas geschlossen sind. Eine Betreuung wird dann aber nur für die Kinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“ aufrecht erhalten Dazu zählt das Land Feuerwehr, medizinisches und Pflegepersonal, Polizei und Lebensmittelproduktion und Infrastruktur; die Kommunen haben bei der Personengruppe keinen Spielraum.

Diese Regelung betrifft auch sämtliche Kitas, unabhängig von der Trägerschaft. Auch hier appellieren die Kommunen mit der eindringlichen Empfehlung, dass die Kinder bereits am Montag zuhause bleiben. Man hat sich dabei mit den konfessionellen Trägern auf ein einheitliches Vorgehen verständigt. Am Montag wird – wie in den Schulen – eine Anmeldung für die Personengruppe möglich sein, deren Kinder ab Dienstag nach der landesweiten Regelung betreut werden. Die KiTa-Leitungen werden entsprechend informiert. In dem Elternbrief heißt es abschließend: „Wir fordern alle Familien im Sinne des Gemeinwohls auf, sich verantwortungsbewusst an die Vorgaben der Landesregierung zu halten und in den kommenden Wochen vor allem Sozialkontakte auf ein Minimum zu begrenzen.“

Erklärung „Kritische Infrastruktur“

Zur „kritischen Infrastruktur“ zählen nach der Definition der Lasndesregierung insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizin-produkten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, auch ehrenamtlich), die Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

(Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 14. März 2020)