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Bei einer bundesweiten Razzia sind Computer, Smartphones und andere Datenträger von 21 Verdächtigen, zwischen 14 und 26 Jahre alt, sichergestellt worden. Sie sollen über soziale Netzwerke Videos und Bilder, die sexualisierte Gewalt an Kindern zeigen, verbreitet haben.

Was ist Kinderpornographie?

Man spricht von Kinderpornographie, wenn pornografische Darstellungen den sexuellen Missbrauch von, vor und an unter 14-Jährigen zeigen. Sind 14- bis 18-Jährige betroffen, spricht man von Jugendpornografie.

Stolpert man zufällig über solches Material, sollte man Inhalte und Seiten direkt der Polizeidienststelle oder der Internetbeschwerdestelle (www.internet-beschwerdestelle.de) melden.

Was ist strafbar?

Der Besitz, Erwerb oder die Verbreitung von Bildern, Filmaufnahmen, Texten und zeichnerischen Darstellungen von sexuellen Handlungen an und von Kindern wird bestraft.
Selbst die Suche ist strafbar, egal mit welcher Motivation. Selbst wer der Polizei helfen will und deshalb nach entsprechendem Material googelt, begeht eine Straftat.

Strafbar sind auch Posing-Darstellungen, also aufreizende Bilder von nackten oder teilweise bekleideten Kindern mit einem sexuellen Bezug.

Vielen Jugendlichen ist nicht klar, dass sie im Zweifel verantwortlich sind, was auf ihren Smartphones oder Computern passiert – jedenfalls spätestens dann, wenn sie die Videos weiterleiten. In den letzten Jahren hat das Phänomen der Kinder- und Jugendpornographie stark zugenommen.

Beitrag: Kira Schmidberger