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In Potsdam gibt es eine Familie, die ihre Kinder nicht zur Schule schickt und sie zuhause unterrichtet. Obwohl sie regelmäßig Besuch vom Jugendamt bekommen, und Mahnungen ins Haus kommen, wollen sie nicht nachgeben. Auch die Kinder, Dori (10), Caje (12), Anni (20) und Betty (19), wollen nicht zu Schule gehen, ihnen gefällt es zuhause unterrichtet zu werden.

Die Eltern wollten erst auswandern, doch die Kinder waren dagegen. Sie leben seitdem im „zivilen Ungehorsam“, doch damit macht sich die Familie strafbar. Die Schulbehörde verhängte Zwangsgelder, die die Familie aber nicht bezahlte. Man könnte den Schickhoffs das Sorgerecht entziehen.

Laut Kultusministerkonferenz gibt es bundesweit rund 500 bis 1000 Heimunterricht-Familien. Sie sehnen sich nach freier Entfaltung. Der Lehrerverband sieht die Bewegung skeptisch: Die Kinder hätten zwar oft keine Leistungsprobleme, aber Schwierigkeiten, sich richtig einzuschätzen und mit Kritik von anderen umzugehen.

Die Schulpflicht ist seit 1919 in der Weimarer Verfassung festgeschrieben, diese Pflicht ist eine allgemeinverbindliche, gesetzliche Pflicht zum Schulbesuch.

In den meisten europäischen Ländern besteht nicht die Schulpflicht, sondern die Unterrichtspflicht oder Bildungspflicht. Wo sie die Bildung und Wissen erhalten, ist hier nicht an den Besuch einer Schule geknüpft.

Die Vollzeitschulpflicht dauert bis zum Abschluss des 9. Schulbesuch Jahres.
Die Schulpflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf drei Bereiche: Teilnahme, Anmeldung und Schulwahl.

Geschichte der Schulpflicht

Jedoch reicht die Geschichte des Schulwesens bis ins Mittelalter zurück, doch hier war nur den privilegierten Schichten Bildung vorbehalten. Martin Luther forderte eine Schulpflicht, die jedoch nur wenige protestantische Landesteile umsetzten. 1592 galt das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken als Vorreiter in Sachen Schulpflicht.

Verpflichtend wird der Schulbesuch erst, wenn das Unterrichten zu Hause unmöglich ist. Seit dem frühen 18. Jahrhundert versuchen auch Preußens Herrscher das Lernen für alle als Recht zu machen. Hier galt bis 1918 die Unterrichtspflicht, Sachsen führte die Schulpflicht als letztes erst 1835 ein.

Beitrag: Kira Schmidberger